Deutschland besteuert an der Quelle: Wenn deine Leistung ein Urheberrecht enthält und in Deutschland verwertet wird, muss dein deutscher Kunde 15 Prozent Quellensteuer einbehalten, egal wo du lebst. Reine Dienstleistungen wie Beratung sind davon frei, beim Programmieren, bei Fotos oder eBook-Tantiemen bist du schnell drin. Schutz bieten zwei Hebel: eine Kapitalgesellschaft im Ausland gegen die beschränkte Steuerpflicht und ein Doppelbesteuerungsabkommen gegen die Quellensteuer. Mit Zypern steht dort 0 Prozent.
Wenn an deiner Leistung ein Urheberrecht hängt, das in Deutschland verwertet oder lizenziert wird: die programmierte Software, das Foto in der Zeitung, die eBook-Tantiemen vom Verlag. Eine reine Dienstleistung wie IT-Beratung bleibt eine Dienstleistung, dort gibt es keine Quellensteuer.
Sie erzielt gewerbliche Einkünfte statt freiberuflicher, und dafür sind die Hürden der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland viel höher. Vorsicht bei der US-LLC: Über den Rechtstypenvergleich kann sie als Personengesellschaft gelten, und ohne Ansässigkeit in den USA schützt dich auch kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Über das Doppelbesteuerungsabkommen, das die 15 Prozent je nach Land auf 0 bis 15 Prozent setzt, mit Zypern auf 0. Dafür beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine Freistellungsbescheinigung mit Ansässigkeitsnachweis und gibst sie deinem Kunden oder Verlag, sonst zahlt der dir nur 85 Prozent aus.
Timo aus der Community fragt, wann die Quellenbesteuerung bei Freelancern greift, die aus dem Ausland für deutsche Firmen arbeiten. Michael erklärt zuerst das Prinzip: Besteuert wird an der Quelle des Geldes, also dort, wo dein Kunde sitzt und zahlt. Beim Foto wird es greifbar: Der Fotograf lebt irgendwo auf der Welt, sein Bild erscheint in einer deutschen Zeitung, und weil die Wertschöpfung in Deutschland passiert, will Deutschland einen Teil vom Kuchen.
Der erste Schritt ist die Frage, ob du freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte hast. Ein Blick in deine letzte deutsche Steuererklärung verrät es. Für Freiberufler mit Einzelunternehmen reicht schon Ausübung oder Verwertung in Deutschland für die beschränkte Steuerpflicht: Arbeitest du einen Monat im Jahr in Deutschland und verdienst dabei 10.000 Euro, sind diese in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt genauso für Gehalt deiner Auslandsfirma, das du während eines Deutschland-Aufenthalts erarbeitest. Eine Kapitalgesellschaft wie die Zypern Limited hilft, weil sie gewerbliche Einkünfte erzielt und die Hürden dort höher liegen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt zusätzlich, denn ohne feste Einrichtung oder Betriebsstätte verliert Deutschland das Besteuerungsrecht. Florian fasst es bildlich zusammen: Das eine ist Kondom, das andere die Pille.
Bei Verwertung und Lizenzierung hilft die Rechtsform allein nicht mehr. Steckt in deiner Leistung ein Urheberrecht, behält der deutsche Kunde 15 Prozent Quellensteuer ein, auch bei einer Kapitalgesellschaft. Beim eBook ist es eindeutig: Der Verlag zahlt dir nur 85 Prozent der Tantiemen aus, bis du ihm eine Freistellungsbescheinigung vom Bundeszentralamt für Steuern vorlegst. Bei Programmierleistungen entscheidet der Einzelfall: Wer berät und implementiert, erbringt eine Dienstleistung ohne Quellensteuer. Wer Software erschafft, die der deutsche Kunde verkauft, ist im Lizenzthema, und dann rettet dich nur das Abkommen, mit Zypern bei 0 Prozent. Wichtig ist, deinem Kunden den Wegzug zeitnah mitzuteilen, denn er trägt das Einbehaltungsrisiko. Und ohne Abkommen, etwa in Dubai oder Paraguay, bleiben die 15 Prozent stehen, sind dann aber auch deine gesamte Steuerbelastung. Die Details zu Paragrafen und Sonderfällen hörst du in der Folge, gern mit einem Bier in der Hand.
Der Artikel fasst zusammen. Die Beispiele, Grenzfälle und Geschichten aus der Praxis bekommst du in der Folge.
Inwiefern die Quellen Besteuerung in Deutschland greift bei Freelancern, die im Ausland Dienstleistungen an deutsche Firmen erbringen. Und jetzt sagt Deutschland ja nett, da hätten wir gern Steuern für Ja.
Da müssen wir jetzt einfach mal schrittweise.
Ja.
Hingehen, um zu verstehen, wann sind wir überhaupt in so einem Case und wie können wir vermeiden? Okay.
Ich glaube, ich habe es kapiert. Yes. Nächstes Mal waren mich bitte vor, dass ich mir ein Bier mitnehmen kann. Willkommen bei Entscheidung.
Auswanderung trifft im Leben drei. Große Entscheidung. Mit wem verbringst du es? Wie verdienst du dein Geld und wo willst du leben?
Wir geben dir ein vollständiges und ehrliches Bild der steuerlichen, unternehmerischen und emotionalen Konsequenzen einer Auswanderung.
Damit du die richtige Entscheidung triffst.
Hallo Michael.
Servus Florian.
Michael Ich habe ja Frage von Timo aus der Community Inwiefern Die Quellen Besteuerung in Deutschland greift bei Freelancern, die im Ausland Dienstleistungen an deutsche Firmen erbringen. Insbesondere sind hier Programmierdienstleistungen, Fotos, Videos etc. spannend und wie sich die Quellen Besteuerung vermeiden lässt. Bevor du darauf antwortest Was ist Quellenbesteuerung?
Quellenbesteuerung heißt, die Besteuerung findet an der Quelle statt, also dort, wo die Einkünfte quasi generiert werden oder bezahlt werden. Also dein Kunde, der dir 100 € überweist und nicht bei demjenigen, der die 100 € empfängt, also der derjenige, der das Geld am Ende des Tages bekommt, weil die Quelle in der Regel oder in der Regel in dem Land besteuert wird, wo dann auch die Zahlung stattfindet. Mit anderen Worten der Kunde sitzt in Deutschland, zahlte die 100 €. Die Quelle ist da mit Deutschland und deswegen muss der muss er auch die Steuer abführen. Also er wird damit auch zum Steuer.
Also wer jetzt in Bulgarien sitzt oder.
Der Kunde in Deutschland, wo die Quelle ist und die Quelle des Geldes, dann genau. das okay. Oder wenn die Siemens Dividenden ausschüttet, dann wird die Steuer dort einbehalten, wo die Siemens die Dividende. Da ist die Quelle des Geldes, nicht da wo die Kohle hingeht nach Bulgarien, Zypern, sonst wo.
Okay, das also bei einer Siemens Aktie verstehe ich das ja oder Dividende? Was? Aber wieso bei Freelancern?
Ja und das und die Folge wird jetzt ultra komplex, weil das so kompliziert ist und dann auch noch mit dem deutschen Steuerrecht. Wir haben zwei Begriffe, die wir uns anschauen müssen. Das ist Verwertung und Urheberrecht Lizenzierung. Und darum geht es am Ende des Tages. Es geht wirklich darum. Bei einem Foto kann man es schön greifen. Du magst als Fotograf ein Foto und das wird in der deutschen Zeitung abgebildet. Das heißt, es wird in Deutschland genutzt, verwertet in der deutschen Zeitung, im deutschen Markt. Der Fotograf sitzt sonstwo in der Welt und theoretisch würde darauf keine Steuer in Deutschland anfallen. Aber die Wertschöpfung passiert ja in Deutschland, da wo die Zeitung verkauft wird.
Ach so, nicht weil ich das Foto da gemacht habe, sondern.
Weil scheißegal gutes Foto macht.
Okay.
Und deswegen sagt halt Deutschland, okay, wie kriegen wir etwas von dem Kuchen? Was? Der Fotograf, der hat hier in Weiß ich nicht Australien schöne Fotos geschossen kriegt er für 100.000 €. Die werden in Deutschland in der Zeitung gezeigt. Von den 100.000 € kriegen wir ja nichts. Und dann hat man sich wahrscheinlich halt irgendwann gedacht Jetzt müssen wir hier neben all dem anderen Gedöns, was wir schon haben, mit Betriebsstätte, Geschäft, Einrichtung, Ausübung und sonst was, noch mal was überlegen, damit wir die 100.000 € zumindest anteilig in Deutschland besteuern können.
Das ist ja mal richtig. Also das heißt, jetzt nehmen wir mal Beispiel.
Was heißt das? Also das ist halt immer die Frage, wie man wirklich international auf so ein Steuerkonzept schaut. Diese Zeitung wird in Deutschland verkauft, die Umsätze entstehen in Deutschland. Wieso soll da nicht von den 100.000 €, die der Fotograf bekommt, auch ein Teil in Deutschland versteuert werden und sonst nur im Ausland? Also das ist ja ob es eine Logik schon legitimiert.
Bin jetzt Image oder ich bin jetzt Fotograf für immer für Personen. Also ich bin richtig geiler Typ, ich bin richtig gut. Ich bin so gut, weil ich ich wohne jetzt hier auf Zypern, dass da wirklich die zu mir geflogen kommen, weil ich einfach die geilsten Fotos überhaupt mache. So, ja und jetzt kommt da irgendein Unternehmer zu mir geflogen, Ich mache die geilsten Fotos überhaupt. Der fliegt zurück, ich schicke sie ihm und er veröffentlicht die überall, vielleicht auch in der Zeitung usw und so fort. Und jetzt sagt Deutschland ja nett, da hätten wir gern Steuern für Ja.
Es kommt darauf an, wir müssen das jetzt wirklich mal, wir müssen das im Detail auseinandernehmen, weil es hängt eben auch daran, dass es hier und das hat dann auch so ein bisschen mit Rechten zu tun als Fotograf und das ist ja jeder Unternehmer, der sich damit beschäftigt hat. Es ist ja auch wahnsinnig schwer, das mit den Rechte. Wem gehören jetzt welche Rechte Verwertungsrechte, Urheberrecht, Wie kann ich Rechte übertragen usw. Ist das jetzt ein Erfinder? Ist es ein Musiker, der auch Musik erstellt und darauf was bekommt dieses ganze Urheberrecht? Copyright? Jemand der was immer drin Wert schafft. Die Besteuerung ist unfassbar komplex international und damit hängt es einfach zusammen und auf. An diesem Kriterium hängt sich so ein bisschen der Gesetzgeber aus, wenn er sagt ja, das wird ja in Deutschland genutzt, da wird ja was, da passiert, ja was, das wollen wir besteuern. Ich meine, ganz kurzer Exkurs Da wird ja auch viel auf internationaler Ebene diskutiert. Wenn jemand ein Land a Dienstleistungen erbringt, die aber in Land B verwertet werden, also der weiß ich nicht. Zyprioten erbringt so 100.000 € Dienstleistung, die in Deutschland der Kunde nutzt. Sieht Deutschland von den 100.000 € auch keine Steuern. Da wird auch diskutiert, ob man das ändert. International bei manchen versagt. Aber es geht eher darum, wo es genutzt wird, wo der Umsatz entsteht. Dein Kunde, der das 100.000 einkauft, der verkauft das vielleicht wieder für 200.000 Deutsche Mark versus da wo es erbracht wird. Und das hat alles schon zu einer Berechtigung. Aber das geht jetzt so ein bisschen zu tief rein. Ich würde gerne jetzt noch so ein bisschen das einfangen, weil ich weiß nicht, ob wir da jeden da draußen noch dabei haben. Und weil oder darum geht es ja. Du willst ja auch vermeiden. Ja, und um was vermeiden zu können, musst du auch verstehen, wo du an der Stelle stehst und und da müssen wir jetzt einfach mal schrittweise hingehen, um zu verstehen, wann sind wir überhaupt in so einem Case und wie kann man es vermeiden?
Okay, leg los.
Und anfangen. Und weil er in der Frage schreibt er ja von Freelancer und da müssen wir erstmal verstehen, was ist ein Freelancer oder was macht ein Freelancer für Einkünfte? Und als allererstes müssen wir uns ja mal die Frage stellen Haben wir überhaupt Einkünfte als Freelancer? Das weißt du, wenn du vorher in Deutschland ein Einzelunternehmen hattest und Einkünfte aus selbstständige Arbeit im Sinne von 18 Einkommensteuer Gesetz erzielt hast, dann hast du keine Gewerbesteuer gezahlt. Das Der einzige Unterschied sind beides Einzelunternehmen, aber du hast keine Gewerbesteuer. Das ist bei einem IT Freelancer häufig so, das ist bei. Es gibt ja dann auch die Katalogberufe, Ärzte, Architekten, Steuerberater usw da ist es so, das ist warum auch immer ein Vorteil im deutschen Steuerrecht, weil du ein paar weniger Steuern zahlt. Das ist zwar eine ziemlich idiotische Regelung in Deutschland und macht das deutsche Steuerrecht viel zu kompliziert, aber die haben wir einfach mal. Wichtig ist für dich zu verstehen hast du diese Einkünfte im Sinne von 18 Einkommenssteuergesetz vor deiner Auswanderung erzielt, dann kannst du auch nachvollziehen, okay. Kannst du die auch überhaupt danach haben? Weil du musst dir die Frage nicht stellen. Wenn du vorher ganz klar gewerbliche Einkünfte hast, dann wird es einfach eine Stufe einfacher.
Gut, okay. Erste Frage Bin ich überhaupt für die Anzahl? Ich gucke meine letzte Steuererklärung. Was steht da drin in Deutschland?
Genau? Ja, vielleicht hast du ja auch im Finanzamt darum gestritten, dass du genau kein Gewerbe haben willst.
Dann muss ich nicht mehr gucken.
Dann gehst du ins Ausland und gründet dort ein Unternehmen. Und es ist aber in den allermeisten Fällen schon mal so, dass du eine Kapitalgesellschaft könntest, eine Zypern Limited, eine Dubai LLC.
Ich kenne niemand. Auf Zypern glaube ich, dass das nicht hat.
Ja, also in ganz, ganz seltenen Fällen macht man Einzelunternehmen Sinn. Aber nur, wenn du es sehr wenig Geld verdienst. Das heißt, du hast eine Kapitalgesellschaft und die würde in der oder die erzielt in der Regel auch einfach schon gewerblich Einkünfte, weil eine Kapitalgesellschaft selbst ein juristisches Subjekt ist. Ja nicht mehr der Mensch, die kann gar kein Freiberufler sein. Und deswegen darfst du fast immer davon ausgehen, dass diese keine freiberuflichen Einkünfte erzielt in Deutschland. Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil wir dann schon mal aus dem Einkünften aus selbstständig Arbeit rausgehen und in die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und für Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist die Hürde, dass Deutschland die besteuern, da viel höher. Das ist jetzt noch nicht das Allheilmittel. Da kommen wir damit.
Es ist gut, wenn ich eine Limited zum Beispiel.
Es ist gut. Ja, und da haben wir. Und jetzt Also wann haben wir diese Thematik Vielleicht noch in der Praxis. Also klar, du kannst auf Zypern Einzelunternehmen gründen, kannst auch in Spanien Autonome und Einzelunternehmen gründen. Paraguay hat man oft einen einzelnen nehmen und bei der US LG. Viele gehen ja mit der USA hier raus, da ist diese Unterscheidung auch wichtig. Da ist aber schwierig, weil da haben wir sogenannten Rechts Typenvergleich. US LG ist nicht automatisch Personengesellschaft, Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft, sondern es kommt darauf an, kommt darauf an, ist eigentlich immer blöd im Steuerrecht, weil man dann immer Rechtsunsicherheit hat, also aber auch was die Aussage sein muss und sie kann auch eine einzelne Person Gesellschaft sein. Ergo eine US LG kann auch freiberuflich Einkünfte erzielen, wenn du sie entsprechend aufsetzt, weil das hängt davon ab, wie du sie gründest wollen, wenn sie zu tief reingehen. Aber das müssen wir jetzt einfach auch noch mal verstanden haben.
Okay, lass mich mal ganz kurz rekapitulieren. Ja, erstmal gucke ich Ist das freiberuflich oder gewerblich, was ich überhaupt bin? Und dann, im zweiten Schritt, gucke ich möglichst, dass ich gewerblich bin, sprich eine Kapitalgesellschaft habe. Ja, oder dass wenn sie bei der die so eingestuft wird ja okay, gut, danke.
Dann, und das ist jetzt schon, müssen wir jetzt auch mal machen ein bisschen steuern die weil wenn du und eins zu null bist mit freiberuflichen Einkünften, bist du in der beschränkten Steuerpflicht, orientierst du dich an Paragraph 49, Absatz eins Nummer drei Wenn du gewerblich Einkünfte hast, bist du. Orientierst du dich an Paragraph 49, Absatz eins Nummer zwei und die Hürden in Nummer zwei gewerblich sind viel höher, um in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht auszulöschen. Ist egal. Dann wäre halt beschränkte Körperschaft steuerpflicht bei einer Kapitalgesellschaft als bei den freiberuflichen Einkünften in der Nummer drei, weil da reicht Ausübung und Verwertung. Ich muss dazu noch einen Nebensatz ergänzen Es gibt eine sogenannte isolierende Betrachtungsweise in Paragraph 49, Absatz zwei Einkommenssteuer Gesetz. Die würde bedeuten, dass Anknüpfung Merkmale im Ausland außer Betracht bleiben und man einer Kapitalgesellschaft auch freiberuflich Einkünfte unterstellt. Die herrschende Meinung die meisten Kollegen und auch ich gehen davon aus, dass das aber nicht auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar ist. Das heißt, es sollte so bleiben, wie es gerade gesagt habe. Ich muss das nur dazu sagen, weil es nicht 100 % rechtssicher ist. Super komplex, muss es nicht verstanden haben, aber es geht vor allem darum, dir da draußen mitzugeben, wo wann du genau hinschauen musst. Wir sind ja jetzt gerade bei Vermeidungsstrategien, das heißt, wir versuchen schon zu sagen, wir haben eine Kapitalgesellschaft im Ausland und dadurch sind wir aus der beschränkten Steuerpflicht raus. Ist ein sehr guter Weg, aber ist noch nicht die Endstation. Also das hilft noch nicht 100 %. Und jetzt gehen wir noch mal im nächsten Schritt auf diesen Begriff Ausübung, weil das macht so ein bisschen leichter zu verstehen, wenn wir jetzt gleich zur Verwertung kommen. Und bei den Freiberuflern. Wie gesagt, Ausgangslage ist Option A. Wir haben ein Einzelunternehmen, das freiberuflich Einkünfte erzielt. Option B ist Wir haben eine Kapitalgesellschaft, die gewerbliche Einkünfte erzielt, und es hält auch gegenüber der asylierenden Betrachtungsweise Bestand. Die zwei Optionen haben wir und bei dem Einzelnen mit freiberuflichen Einkünften. Paragraph 49 eins Nummer drei Es steht drin Ausübung oder Verwertung in Deutschland. Ausübung ist schön als Begriff, weil der eindeutig ist. Das heißt, ich habe hier, Ich erbringt eine Tätigkeit. Ich verdiene 120.000 € Umsatz im Jahr. Ich bin einen Monat im Jahr in Deutschland während dieser Zeit über die Tätigkeit aus macht zehn K, dann sind diese 10.000 € ausgeübt in Deutschland und damit.
Und ich habe.
Nicht den Grafen nimm einfach nur den Dienstleister.
Okay, ich war.
Unseren IT Dienstleister.
IT Dienstleister oder vielleicht Coach?
Ja, wenn der freiberuflich ist, ja.
Und freiberuflicher Coach. Glaube das war ich sogar wegen Wissenschaften und so ich meine, ich war freiberuflich eingestellt eingeteilt. Okay, das heißt, ich bin. Ich bin Coach. Ich bin ein Monat im Jahr in Deutschland. Ich habe von dort meine Leistung. Dann für diesen Monat bin ich dann in Deutschland steuerpflichtig.
Exakt beschränkt, steuerpflichtig. Die 10.000 € musst du in Deutschland besteuern.
Voll Scheiße.
Ja, aber in der Regel passiert das gar nicht. Aber deswegen merken wir schon, dass so eine US Lucy die einzelnen Personen Gesellschaft ist und freiberuflich Einkünfte erzielt, gar nicht geil ist, weil kein Schutz eine Dubai LC, die eine Kapitalgesellschaft sein dürfte. Da müsste die Gesellschaft selbst die Kapitalgesellschaft davor schützen. Keine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, das ist ja, das ist schon mal, wo wir es an der Rechtsform festmachen, es ist nicht 100 % safe, aber würde ich so schon davon ausgehen, dass es so würde ich gegenüber dem Finanzamt erklären. Warum habe ich auch diesen Exkurs mit der Ausübung gemacht? Weil es es gleich ist, wenn du Gehalt beziehst. Und das ist eben und da wird es jetzt noch wichtiger, weil wenn du jetzt bei deiner Dubai LLC 10.000 € Gehalt bekommst und diese Tätigkeit in Deutschland ausübst, dann hast du Einkünfte aus nicht selbstständige Arbeit. Dann bist du in der Nummer vier im 49 Absatz eins EstG. Dann ist auch diese eine Monat in Deutschland, wo du die Tätigkeit für die Dubai Lucy als Angestellter ausübst, für die 10.000 € in Deutschland steuerpflichtig. Das wissen ganz viele nicht, ist aber Fakt ist Steuerhinterziehung also deswegen.
Also das heißt zumindest offiziell darf ich, wenn ich im Ausland wohne in Deutschland schon besuchen und machen, aber halt nur Urlaub machen. Ich darf ja nicht arbeiten.
Das ist eine Strategie um das zu vermeiden. Diesen Ausübung Aspekt genau so cool. Okay, und jetzt? Jetzt wird es aber jetzt ein bisschen in die entspanntere oder Jetzt kannst du gleich mal durchatmen, weil es wäre ja auch du kriegst auch Gehalt von deiner Zypern. Du bist ja auch mal in Deutschland. Du arbeitest während der Zeit in Deutschland auch mal ein paar Stunden. Wir haben aber ein Doppelbesteuerung.
Ich nicht.
Aber wir haben aber ein Doppelbesteuerungsabkommen. Und wenn wir jetzt noch mal schauen. Okay, wir haben gesagt, okay, wir müssen Einkünfte aus selbstständig Arbeit haben, wir müssen auch ein einzelner nehmenden Ausland haben, damit wir überhaupt in dieser Schoße sind, sind wir es drin. Aber wir haben in Zypern oder ein anderes Land. Dann haben wir ein anderes Land mit Abkommen, dann ist im Doppelbesteuerungsabkommen. Meistens gibt es die Art von Einkünften gar nicht, gibt es nur gewerbliche Einkünfte. Wenn es die gibt, ist aber eigentlich fast immer geregelt, dass es. Damit Deutschland dieses Besteuerung Recht behalten darf. Muss es eine feste Geschäftseinrichtung, muss es eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die hast du mit einem Monat in der Regel nicht. Das heißt, ein Doppelbesteuerungsabkommen ist in dem Kontext gut. Gut, weil das Deutschland das Betäubungsrecht verliert und für diesen einen Monat entzogen wird. Und in Zypern bleibt auch bei deinem Gehalt bei einer Zypern Limited oder mit einem Zypern Einzelunternehmen mit Dubai. Mit Paraguay haben wir keine Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn du eine US gründet, aber nicht in den USA ansässig bist, weil willst du auch nicht, sonst würde die USA in den USA Steuern zahlen, gilt sie nicht als ansässig in den USA? Kein Schutz Doppelbesteuerungsabkommen heißt du bleibst in dieser Problematik. Ja und das war und das ist jetzt einfach mal von der Definition bei Ausübung, weil das ist schon gut zu greifen. Das heißt, in solchen Konstellationen gibt es zwei Wege, um aus der beschränkten Steuerpflicht rauszukommen. Ich habe sie ja schon beide gesagt Schau, dass du als Rechtsform im Ausland eine Kapitalgesellschaft nutzt. Es ist nicht 100 %, aber relativ wahrscheinlich, dass das schon schützt. Und im besten Fall kommt noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu dazu, weil das schützt sich in der Regel auf jeden Fall.
Das eine ist Kondom, ist andere. Die Pille sozusagen. Vielleicht Ja, okay.
Und jetzt kommen wir auf auf. Jetzt kommen wir langsam mal zu der Frage, die unser Teilnehmer gestellt hat. Aber ich hoffe, das war schon mal wichtig, die Grundlagen zu haben. Wir haben ja neben Ausübung steht da noch dieser Begriff Verwertung und da will ich jetzt auch nicht zu tief reingehen, weil das im Einzelfall sehr, sehr, sehr komplex sein kann. Aber eine Verwertung heißt im engeren Sinne und auch das Finanzamt kann das weiter auslegen. Ich würde es eher enger auslegen, dass es da ein Urheber recht geben, irgendwas, was ich verwerten kann, was Lizenzierbares sind immaterielles Wirtschaftsgut. Und da sind wir wieder am und beim Beispiel zu bleiben Wenn ich ein Foto schieße, habe ich daran das Urheberrecht. Wenn es in Deutschland verwertet wird, habe ich eine beschränkte Steuerpflicht. Wenn ich eine Software, wenn ich eine Software programmiere, erstelle, dann ist da auch ein IP und das in Deutschland verwertet wird. Dann kann da auch eine Verwertung vorliegen. Das haben wir schon verstanden, dass.
Homepage Bau wahrscheinlich dann auch, oder?
Ja, das ist die Frage, ob man bei sowas, ob es da wirklich ein Urheberrecht gibt. Das hängt so ein bisschen wahrscheinlich an der Art der Leistung an, es ist ultra schwer, da wirklich genau die Unterscheidung zu treffen. Ist das jetzt also Homepage, wenn da einfach ein Baukasten zusammen klickst, vielleicht. Nein, wenn du da wirklich kotest. Er Ja, also wahrscheinlich Einzelfall. Aber wir haben jetzt ja schon wir sind jetzt gerade beim Begriff Verwertung, der steht nur in Paragraph 49 eins Nummer drei, Der ist auch ein bisschen weiter als der Lizenzierung sbegriff, weil der zumindest auch also Lizenzierung heißt. Ja, ich habe das Urheberrecht und du zahlst mir jedes Mal, wenn das Foto abgedruckt wird xy Euro. Ich kann dir aber auch oder ich habe ein Patent und ich kann dir auch das Patent verkaufen, dann kriege ich dafür keine Lizenz. Zahlung nur dann sind wir in Lizenz Zahlungen kommen wir als letztes gleich dazu, dann sind wir sondern bei Verwertung ist auch der Verkauf eines Patents fällt auch in das Thema Verwertung. Das bringt so ein bisschen auf den Punkt. Ultra kompliziert. Aber wir haben schon verstanden. Wir kommen aus dem Verwertungsbegriff, aus über zwei Wege raus. Kapitalgesellschaft und Doppelbesteuerungsabkommen haben wir bei Ausübung gerade schon verstanden, dass hier eigentlich fast jedes Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland ist Besteuerung Recht entzieht und einem ansässig Staat zuordnet. Bei Verwertung ist ein bisschen anders, weil da sind wir in einem anderen Artikel. Bei Ausübung sind wir in der Regel bei Unternehmens Gewinn, wenn es keine Spezialartikel gibt, aber sind wir in der Regel, dass wir sagen, wir brauchen mindestens eine feste Einrichtung. Betriebsstätte Bei Verwertung bzw Lizenzierung sind wir im Lizenzartikel und dort kann es sein, dass Deutschland ein Quellenbesteuerung recht behält. Da hast du wieder deinen Begriff. Das bedeutet mit anderen Worten auf diese Verwertung Lizenzierung ist eine ist eine Quellensteuer in Deutschland, die ist 15 % fällig. Und dann schauen wir im zweiten Schritt ins Doppelbesteuerungsabkommen und da steht dann drin. Nach Deutschland. Oder wird diese 15 %, während die auf 0 % reduziert oder bleiben da 15 oder 15 % stehen? Und das gibt es in unterschiedlichen DBS tatsächlich jeden Wert? Also da musst du tatsächlich dann ins einzelne Doppelbesteuerungsabkommen schauen. Mit Zypern steht 0 %. Das heißt, selbst wenn Deutschland ein Quellensteuer recht hätte, weil wir haben eine Verwertung und das wäre aber in einem Zypern Beispiel nur mit einem Einzelunternehmen, weil wir sonst freiberuflich Einkünfte haben, Dann darf Deutschland doch nicht versteuern, weil das Besteuerung über das Doppelbesteuerungsabkommen nach Zypern in dein ansässig Staat fällt.
Also ich bin IT Dienstleister, ich schreibe eine Software, mein deutscher Kunde nutzt die und verwertet die sozusagen in Deutschland. Dann greift theoretisch Quellensteuer und dann kommt es nicht nur theoretisch, die greift. Dann kommt es darauf an, wo ich denn jetzt lebe und wie das Doppelbesteuerungsabkommen ist, ob die wirklich fällig wird sozusagen. Ja, richtig, Okay.
Und jetzt kommen wir in den letzten Absatz. Jetzt gehe ich wirklich auf die, auf.
Die.
Quellensteuer, auf die Lizenz, Einkünfte und jetzt versuche ich, es ist so echt total schwer also für mich. Ich versuche es jetzt noch mal rund zu machen und dich auch dich da draußen abzuholen. Wenn du ein eBook verkaufst, dann bekommst du in der Regel vom Verlag Tantiemen. Tantieme sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Und jetzt sind wir an dem Punkt, wo es irrelevant ist, ob das freiberuflich Einkünfte sind oder irgendwelche anderen Einkünfte. Die Unterscheidung war nur deswegen wichtig, weil Verwertung breiter als Begriff ist, als Lizenzierung. Weil bei Verwertung, habe ich ja gesagt, ist auch der Verkauf des IPS enthalten. Bei Lizenzierung geht es wirklich um Lizenzeinkünfte. Mit anderen Worten wenn du in Deutschland ein eBook verkaufst, Tantiemen aus Deutschland von einem deutschen Verlag bekommst, ist das immer Quellen steuerpflichtig, immer beschränkt steuerpflichtig. Der deutsche Verlag muss die Quellensteuer einbehalten und darf dir nur 85 % auszahlen. Punkt. Und ist egal welcher Rechtsform auch mit deiner Zypern Limited. Und jetzt schauen wir noch mal, bevor ich reingehe, wie wir das jetzt vermeiden, schauen wir noch mal rein. Was kann da alles drunter fallen? IT Dienstleistungen. Ist tatsächlich Software as a Service Wahrscheinlich der wesentliche, das wesentliche Risiko. Da ist mein Verständnis. Es ist recht, da bist du ganz schnell drin. Also das ist eigentlich schön für dich als Programmierer, dass du relativ schnell ein Urheberrecht hast, auch wenn du nur an diesem Source Code mitwirkt und es gar nicht alleine schreibst. Entscheidend ist aber, dass es das für das Unternehmen ist, das nicht einfach inhouse benutzt, sondern verkauft und verwertet in Deutschland oder halt verwertet. Es vielleicht hier irreführend, weil der Begriff ist ja anders schon mal besetzt einfach den Vertrieb macht. Das heißt in Deutschland sitzt irgendeine Sachbude, du programmierst für die und die verkaufen ihre monatlichen Abos, dann bist du auch in diesem Lizenzthema. Wahrscheinlich müsste man sogar deine Einkünfte in dem Fall, je nachdem was du magst, wahrscheinlich sogar auch 100 %. Die deutsche Firma muss 15 % Steuer auf das, was sie dir zahlt einbehalten. Wenn das eben diese wenn wenn die eben die Software in Deutschland verkauft und da kannst du also muss ich jetzt aufpassen, wie ich das sage. Da kannst du natürlich jetzt nicht mit dem Vertrag gestalten oder auch mit deiner Leistungserbringung gestalten, aber es hängt sehr davon ab, was am Ende des Tages die Leistung ist, die du bringst und wie man das beurteilen kann. Also es hängt. Natürlich ist es, was du auf deiner Rechnung schreibst. Was im Vertrag steht, impliziert erstmal, dass das auch ist, was du in der Praxis magst. Also wenn du wirklich IT Beratung machst, wenn du IT Implementierung, Beratung für Software machst und solche Sachen da arbeitest du, irrst du ja nicht. Das ist so die Unterscheidung Beratung wirklich ganz klare Dienstleistung, weil eine Dienstleistung ist einfach eine Dienstleistung und da ist kein Urheberrecht dann auch kein Quellensteuer einbehalten. Erschaffst du was, wirkst du, womit programmierst du Quellensteuer einbehalten, weil da eben Urheberrecht ist. Also diese Frage des Urheberrechts und die einfach so wahnsinnig schwer zu beantworten ist entscheidend. Und letztendlich ist ja auch die Frage, ob da jetzt nur recht vorhanden ist. Hängt ja auch von deinem Vertrag ab, von dem, was du auf deine auf deine Rechnung schreibst, um einfach daraus ableiten zu können, ob dein Urheberrecht entsteht. Also das ist wahrscheinlich der wichtigste Unterscheidungspunkt, ob wir überhaupt in der letzten Zeit und Quellensteuer relevanten Tätigkeit sind oder ob es eine klassische Dienstleistung ist, weil ich glaube, das kann man sich schon mal einfach merken auf eine Dienstleistung, einfach nur eine Dienstleistung. Es gibt keine Quellensteuer und wenn wir jetzt da sind eBooks ist so Kindle eBooks zu betreiben, das machen wirklich viele, da ist es sehr klar und das können wir und das sind wir jetzt auch die ganze Zeit schon, unabhängig von der Rechtsform, also auch bei Kapitalgesellschaften der Fall. Da können wir jetzt schauen, wie wir diesen Quellensteuer einbehalten in Deutschland vermeiden. Und da sind wir wieder bei Doppelbesteuerungsabkommen und genau Zypern 0 % in anderen Doppelbesteuerungsabkommen 5 bis 15 %. Hängt so ein bisschen vom Einzelfall ab. Und was da jetzt noch mal wichtig ist, weil das dein Kunde trägt, das Risiko, deswegen ist es wirklich wichtig, dass du dem sehr zeitnah mitteilst. Also überweist es dir auf ein deutsches Konto und im Zweifel muss das über Deutschland versteuern, dass du ihm halt sehr zeitnah mitteilst. Ich bin jetzt nach Zypern, nach sonstwo ausgewandert. Ich verkaufe jetzt meine eBooks darüber. Sehr wahrscheinlich ist dann also das sind wir auch wieder bei Strickungen und Bewertung. Wenn das eBook halt 100.000 Umsatz im Monat macht, dann ist ziemlich wahrscheinlich, dass das was wert ist und dass auch eine Wegzug Steuer auslöst. Aber das soll es jetzt gerade nicht darum gehen. Das ist jetzt in Zypern und dann aber die Verlage wissen das, die sind es ja gewohnt, die haben immer wieder Kunden im Ausland und die behalten dann automatisch die 15 % Steuer ein. Und das kannst du vermeiden. Wie gesagt, über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es gibt dann auch noch wesentlich Schwellen, aber wenn du eben größer unterwegs bist, dann muss der Verlag das abführen, bis du ihm eine Freistellungssbescheinigung gibst. Also du musst zum BZSt gehen, wo du es zentral versteuern, einen Antrag stellen, dass du die Steuer nicht zahlen musst. Ja, die wollen ja wissen, die müssen es ja überprüfen die Du kannst ja nicht einfach sagen ich bin jetzt in Zypern, dabei bin ich in Paraguay, sondern dann schauen die halt hin. Okay, bist du in Zypern, brauchst du ansässig sbescheinigungen aus Zypern? Wenn es über die Firma läuft, muss da noch ein bisschen mehr Nachweis und dann verstehen. Okay, der ist tatsächlich in Zypern. Doppelbesteuerungsabkommen ist legal anwendbar. Hier ist die Freistellungssbescheinigung, die gibst du dem Verlag und dann zahle die 100 % aus. Bist du die Hast? Da hält der Verlag 15 % ein, die erstattet die Bundeszentrale für Steuern.
Aber ich glaube, ich habe es.
Um die ganz spezifisch die Frage noch mal zu beantworten Es ginge um Programmier Dienstleistungen und deswegen gehe ich da jetzt einfach davon aus, dass die definitiv ein Urheberrecht dahinter stehen haben. Damit ist es irrelevant, ob du Einkünfte aus freiberufliche Tätigkeit selbstständig Arbeit oder gewerblich hast. Darf das Entsprechend kann dich dann nur ein Doppelbesteuerungsabkommen vor dem Quellensteuer ein Pfeil schützen?
Okay.
Und im Zweifel nimmst du das halt in Kauf. Also ja, aber weil ich meine, das ist ja auch Doppelbesteuerungsabkommen, hat Deutschland nur mit oder nicht mit Steueroasen. Deswegen wirst du wahrscheinlich, wenn du, wenn es keins gibt, keine Steuern zahlen In dem Land, wo du bist, wo dein Unternehmen ist, worüber du abrechnen hast, dann hast du halt doch noch 15 % Steuer und das ist aber dann deine gesamt Steuerbelastung. Also es ist ja jetzt nicht weil es ein Quellensteuer einbehalten ist die Steuer ja jetzt nicht bis 45 %. Das ist übrigens auch ein Unterschied bei Ausübung und Verwertung. Da bist du in der ganz normalen Steuerpflicht Pflicht. Das ist halt deutlich höher.
Okay.
Also das war fachlich wahrscheinlich einer der härtesten Folgen und das alles in so einer kleinen Frage.
Also mal ganz kurz anderes Thema, Ne, nächstes Mal waren mich bitte vor, dass ich mir ein Bier mitnehmen kann, damit irgendwie ich ich damit umgehen kann. Und auch du da draußen, Wenn du findest, dass er mich vorwarnen sollte, kommentiere bitte mit Bier. So, das wird lustige Kommentare. Also was habe ich verstanden? Ich gucke erstmal, dass ich möglichst nicht freiberuflich bin, indem ich eine Kapitalgesellschaft gründe. Dann bin ich nämlich aus einigem schon mal raus. So dann was Ausübung angeht, schützt mich die Kapitalgesellschaft. Es wurde dass das Doppelbesteuerungsabkommen genau. Was die Verwertung angeht, muss jetzt mal ganz kurz helfen.
Also Verwertung und Lizenzierung ist eigentlich das gleiche. Der einzige Unterschied ist, dass der Verwertung sbegriff bisschen breiter ist als der Lizenzierung sbegriff Deswegen. Ich würde da wahrscheinlich gar keinen Unterschied mehr machen im Kopf, sondern es geht wirklich darum.
Ist da ein immaterielles.
An die Leistung, die ich bringe. Gibt es da irgendein Urheberrecht, wofür ich eine Vergütung für mein Recht verdient habe? Wenn das zu bejahen ist, dann.
Quellensteuer einbehalten und wenn ich da wieder raus will Doppelbesteuerungsabkommen.
Nur Doppelbesteuerungsabkommen? Genau, weil das schützt mich direkt vom nicht mehr.
Okay, ich glaube, ich habe es kapiert.
Yes Timo, ist eine Frage beantwortet oder Ja, in Zweifel machen wir noch mal eine Folge und tauchen tiefer ein. Es Ich meine, das ist ja auch der Punkt bei dem Podcast. Wir sprechen über bestimmte Themen immer wieder, nur immer mit einer anderen Blickweise, mit anderen Worten. Und einmal versteht man was, einmal versteht man was nicht. Ich glaube, das macht auch wahnsinnig. Sind bestimmte Themen immer mal wieder aufzugreifen, aus anderen Blickwinkeln zu betrachten. Und am Ende des Tages ist ja unser Ziel, dass jede Auswanderer zumindest alle steuerlichen Fragen hier im Podcast beantwortet kriegt. Ich will hier mein komplettes Wissen, meine ganze Erfahrung rein geben und auch bei so sehr komplexen Spezialfragen zumindest ein paar Strategien und Ansätze mitgeben, wie man damit umgehen kann. Auch wenn das ehrlicherweise in der Praxis wahrscheinlich so ein Thema ist. Je nachdem. Vor allem, weil halt auch der Kunde ein Stück weit mit im Boot sitzt. Ja, kommt man da oft um Steuerberater nicht drumrum. Wobei, wenn wir hier wirklich klar in den Lizenzierung Themen sind wie beim eBook, dann sind die Kunden also der Verlag, der so was macht, der ist der aufgestellt, der der wird dir deine Fragen beantworten können. Deswegen ja Programmierungsdienstleistung ist aber schon sehr, sehr tricky Thema.
Gut.
Wirklich gut. Ich bin gespannt, was sonst so anfragen in der Community, die demnächst kommen. Das ist.
Auf jeden Fall schon mal okay. Super, Danke dir und danke auch für die Frage. Wenn du noch weitere Fragen hast, dann komm in unsere WhatsApp Community. Den Link findest du in den Shownotes. Vergiss nicht Bier zu kommentieren, damit ich nächstes Mal gewarnt bin und lass uns auch so gerne eine Bewertung da, damit dieser Podcast sich schneller verbreitet und wir mehr Menschen bei der richtigen Entscheidung Auswandern ja oder nein helfen können. Danke dir und bis zum nächsten Mal.